Gestaltung des Auftrags
1.1 Die Gestaltung des Auftrags beruht auf gegenseitigem Vertrauen und wird entscheidend durch die Bereitschaft des Auftraggebers zur Kooperation bestimmt. Die Dienstleistungen erfolgen ausschließlich im Bereich Business- und Life-Coaching. Sie ersetzen keine Therapie oder Behandlung durch einen Arzt oder Therapeuten. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass jegliche Lebensentscheidungen der Selbstverantwortung des Auftraggebers obliegen.
1.2 Die Leistungserbringung findet auf der Grundlage des Vorgesprächs statt. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen persönlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.3 Die Vertragspartner unterrichten sich in jeder Phase des Auftrags gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.
1.4 Über diesen Vertrag, seine Durchführung und die damit zusammenhängenden Umstände wird von beiden Seiten striktes Stillschweigen bewahrt.
2. Urheberrechte
Die vom Auftragnehmer gegebenenfalls bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien und sonstige Beratungsmittel) unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Sie werden dem Auftraggeber ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Nicht benötigte Materialien sind an den Auftragnehmer zurückzugeben.
3. Vertraulichkeit
Die Vertragspartner werden die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, sowie die Einzelheiten dieses Vertrages, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln.
4. Honorar
4.1 Die vereinbarte Leistung wird vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Das vereinbarte Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart ist, im Voraus und in vollem Umfang zu leisten.
4.2 Die Honorare sind innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig bzw. vor Beginn der Leistungserbringung.
5. Dauer und Ort des Coachings
Die Dauer des Coachings wird individuell vereinbart. Sofern nichts anderes zwischen Auftraggeber und -nehmer vereinbart wurde, finden die Coaching-Sitzungen in den Räumen des Auftragnehmers oder online über Zoom statt.
6. Haftung
6.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
6.2 Der Auftragnehmer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden.
7. Vertragsbeendigung
7.1 Der Vertrag ist im Falle von Einzel-Coaching von beiden Seiten nach § 627 BGB kündbar. Nach § 627 BGB darf ein Dienstvertrag ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Wird nach dem Beginn der Dienstleistung oder nach Vereinbarung eines Termins für die Dienstleistung das Dienstverhältnis auf Grund des § 627 BGB gekündigt, so kann der Auftragnehmer einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Erfolgt die schriftliche Kündigung nicht mindestens 3 Tage (72 Stunden) vor dem vereinbarten Termin, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer das vereinbarte Honorar in voller Höhe. Dem Auftraggeber steht es jedoch frei, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer durch die Absage des Termins kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden als die vereinbarte Vergütung entstanden ist. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber ggf. die hierfür erforderlichen Auskünfte erteilen.
Es gilt folgende Staffelung:
0% des Gesamtbetrags bei Stornierung bis 3 Tage (mehr als 72 Std.) vor Auftragserbringung
100% des Gesamtbetrags bei Stornierung unter 3 Tage (weniger als 72 Std.) vor Auftragserbringung
7.2 Im Falle eines Trainings, Workshops, Gruppen-Coachings und Team-Coachings ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bis zu vier Wochen vor dem vereinbarten Termin ist für den Auftraggeber kostenfrei, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Bei einer Stornierung zwischen vier und einer Woche vor dem Termin ist ein Ausfallhonorar von 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Bei einer Stornierung unter einer Woche vor dem vereinbarten Termin ist das volle vereinbarte Honorar fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Auftragnehmer. Ist der Auftragnehmer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund an der Durchführung des vereinbarten Auftrag verhindert, teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Die Vertragspartner werden, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren. Ist dies nicht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag mit einem anderen Dozenten durchzuführen.
Es gilt folgende Staffelung:
0% des Gesamtbetrags bei Stornierung bis 4 Wochen vor Auftragserbringung
50% des Gesamtbetrags bei Stornierung zwischen 4 und 1 Woche vor Auftragserbringung
100% des Gesamtbetrags bei Stornierung unter 1 Woche vor Auftragserbringung
7.3 Der Vertrag erlischt automatisch nach dem letzten vereinbarten Termin oder nach Ende des vereinbarten Leistungszeitraums.
8. Schlussklauseln
8.1 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
8.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart.
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